Leistung und Ticket.

Beschrieben werden Terminplanung, gemeinsamer Auf- und Abbau, eine mindestens 60-minütige Fahrt und Ballonfahrertaufe mit Sekt und Urkunde. Tickets gelten zwei Jahre und werden nach Zahlung freigegeben. Ein gleichwertig zugelassenes Unternehmen konnte ersatzweise eingesetzt werden.

Teilnahme und Mitwirkung.

Pünktlichkeit, Beachtung des Merkblatts, nüchterne Teilnahme und unverzügliche Meldung von Schäden gehörten zu den Bedingungen. Für Gepäck und Aufzeichnungsgeräte enthielt die Vorlage Haftungsbeschränkungen; wetterbedingte Absagen und verkürzte Fahrten waren gesondert geregelt.

Historische Stornoangaben.

Die Vorlage nennt Stornierung höchstens zwei Wochen nach Rechnungserhalt, keine Stornierung nach Terminvereinbarung und 28,50 € Bearbeitungspauschale. Verlangt wurden schriftliche Angaben und Originalticket. Nichterscheinen oder Absage unter 48 Stunden sollte zum Preisverlust führen. Agenturtickets waren bei der jeweiligen Agentur zu stornieren.

Übertragung und Geltung.

Übertragungen mussten gemeldet werden; Laufzeit und Stornierbarkeit sollten unverändert bleiben. Als Gerichtsstand war der Firmensitz genannt. Diese historische Zusammenfassung ist keine aktuelle rechtliche Zusage oder Zustimmungsvorlage.